MASSNAHMEN FÜR JUGENDLICHE NACH DEM JUGENDGERICHTSGESETZ (JGG)
BETREUUNGSWEISUNG, SOZIALER TRAININGSKURS UND TÄTER-OPFER-AUSGLEICH
Betreuungsweisung (BW)
Eine BW dauert von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Die Jugendlichen bekommen vom Gericht die Weisung, für die vorbestimmte Zeitdauer mit dem SKM zusammen zu arbeiten. Ziel der Maßnahme ist die Erlangung von Stabilität in einer Lebensphase, in der sich der Einzelne in einer Umbruchsituation befindet, das Aufstellen gesellschaftlich akzeptierter Lebensziele und die Vermeidung weiterer Straftaten.
Sozialer Trainingskurs (STK)
Neben der Einzelfallhilfe in der Betreuungsweisung ist die soziale Gruppenarbeit ein weiteres klassisches Feld der Sozialarbeit. Die Zielsetzung für den STK ist die Auseinandersetzung mit dem problematischen Sozialverhalten, die Auseinandersetzung des Einzelnen mit seinen verschiedenen Rollen in der Gesellschaft, Toleranz gegenüber den individuellen Eigenheiten der Anderen in einer Gemeinschaft und damit Toleranz gegenüber Fremdem, das Kennenlernen und Einüben von Konfliktlösungsstrategien und die Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz durch die Interaktion in der Gruppe.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Beim TOA wird die Bewältigung des Konflikts an die Beteiligten zurückgegeben, indem sie in Zusammenarbeit mit einem Vermittler eine von allen Seiten akzeptierte Lösung finden sollen. Dem Täter wird die Möglichkeit geboten, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Er soll einen Lernprozess durchlaufen, ähnliche Situationen in Zukunft regelkonform zu meistern. Neben einer Aussöhnung soll der TOA dem Opfer helfen, die eigenen Interessen und Anliegen zu vertreten. Der TOA bietet den Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden an. Der TOA ist für Täter und Opfer ein freiwilliges Angebot.
DAS ANGEBOT UMFASST
- Betreuungsweisung (BW)
- Sozialer Trainingskurs (STK)
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
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